Wie wird man Mitglied

Werden Sie Mitglied bei der Slowakisch - Österreichischen Handelskammer und nützen Sie alle Vorteile für Ihr erfolgreiches Unternehmen!

  1. Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach neuen Kontakten und Geschäftspartnern in beiden Ländern
  2. Auf den Veranstaltungen der SÖHK haben Sie die Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und die bereits bestehenden zu vertiefen
  3. Veröffentlichung der Kontaktdaten der Mitgliedsgesellschaft auf unserer Webseite und im Jahrbuch
  4. Ihre Anzeige wird kostenlos im elektronishen Monatsblatt der Kammer - Flash News - veröffentlicht
  5. Für Mitglieder ist die Teilnahme an den Kammer - Veranstalltungen kostenlos oder mit Preisvorteil
  6. Möglichkeit Rabattpreise zu nutzen die sich Mitglieder gegenseitig gewähren
  7. Unterstützung bei dem Erlangen von Marktinformationen, umfangreiche Hilfestellung zu allen Rechts-, Investitions- und Steuerfragen in der Slowakei und in Österreich
  8. Interessenvertretung der Mitglieder im Verhältnis zu den Institutionen, Behörden und Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung
  9. Zutritt zu dem aktuellen Mitgliederverzeichnis ermöglicht einen leichteren Aufbau und Pflege von Geschäftskontakten

Die Mitgliedschaft in der Slowakisch - Österreichischen Handelskammer kann jede natürliche und juristische Person beantragen, die nicht nur in der Slowakei oder in Österreich, sondern auch in anderen Ländern tätig ist. Der Antrag wird danach überprüft, ob er mit den Statuten der Kammer im Einklang steht. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch den Vorstand und dem Begleichen der Mitgliedsgebühr ist Ihr Aufnahmeprozess erfolgreich beendet. Details der Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in den Statuten der Kammer näher bestimmt.

Die ordentlichen Kammermitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag in folgender Höhe zu entrichten:

  1. Handelsgesellschaften und sonstige unternehmerisch tätige juristische Personen und natürliche Personen – Unternehmer, die 6 und mehr Mitarbeiter beschäftigen - jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 995.82,- €
  2. Handelsgesellschaften und sonstige unternehmerisch tätige juristische Personen und natürliche Personen – Unternehmer, die 5 und weniger Mitarbeiter beschäftigen, oder sonstige natürliche Personen - jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 497.90,- €

Anmerkung: Falls Sie sich für die Mitgliedschaft während des Jahres entscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag auf einen aliquoten Teil berechnet. In einzelnen Fällen ist es möglich, spezielle Bedingungen der Mitgliedschaft zu verhandeln.

Der Registrierungsprozess: Nach dem anklicken der Taste „Registrierung“ werden Sie zum Antragsformular umgeleitet, wo Sie im ersten Schritt den Namen der Gesellschaft eingeben und Sich damit als Benutzer registrieren. Um den ersten Schritt zu beenden, wählen Sie bitte die Möglichkeit - „Sich als Mitglied registrieren“. Um den Prozess zu beenden, geben Sie bitte noch Ihre Firmendaten ein. Anschließend erhalten Sie in ein Paar Tagen eine E-Mail von dem Sekretariat der Kammer mit Informationen zu Ihrer Bewerbung.